Saebel MdL/Neumann-Martin MdL: wegfallende Bundesförderung wird kurzzeitig ausgeglichen, um bestehende Planungen beim sozialen Wohnungsbau nicht zu gefährden
Stuttgart/Berlin. Das um eine Woche vorgezogene Ende der KfW55-Förderung des Bundes wird vom Land Baden-Württemberg im Bereich der sozialen Mietwohnraumförderung kompensiert, zunächst für die Geltungsdauer des Programms Wohnungsbau BW 2022. Dies teilen die Ettlinger Landtagsabgeordneten Barbara Saebel (Grüne) und Christine Neumann-Martin (CDU) in einer Pressemitteilung mit. Beide sind Mitglied im Ausschuss für Landesentwicklung für Bauen und Wohnen und waren als Teil der Regierungsfraktionen an der Ausarbeitung der Kabinettsvorlage „Förderprogramm Wohnungsbau BW 2022“ beteiligt, die heute in den Fraktionen beschlossen wird. Im Förderprogramm geht es zudem um eine Erhöhung der förderfähigen Baukosten in Kombination mit einer dynamischen Ausgestaltung in der sozialen Mietwohnraumförderung, die Anhebung der Festanteilsförderung bzw. der Zuschussbeträge in der sozialen Mietwohnraumförderung sowie die Anhebung von Höchstbeträgen des Förderdarlehens der sozialen Förderung selbst genutzten Wohnraums mit einer dynamischen Ausgestaltung.
Umsetzung begonnener Planungen sichern, höhere Energiestandards im nächsten Schritt
Treibende Gedanken des Programms sind Planungssicherheit für Projekte insbesondere im sozialen Wohnungsbau. Die Regierung habe sich sowohl hohe Ziele bei der Anzahl der Wohnungen, als auch im Klimaschutzbereich gesetzt. Im Übergang zum ambitionierten Standard KfW 40 sollen Bauträger jedoch ihre Projekte zu Ende bringen können, so die Abgeordneten. Wichtig sei auch eine Ergänzung der Wahlmöglichkeit einer Sozialbindungsdauer von 40 Jahren in allen Förderlinien der sozialen Mietwohnraumförderung gewesen.