Land erhöht Zuschuss für Betreuung von Über-Dreijährigen
Stuttgart. Baden-Württemberg greift Kindertagesmüttern und -vätern stärker unter die Arme: Ab dem 1. Januar 2023 erhöht das Land seinen Zuschuss an die kommunalen Jugendhilfeträger für die Entlohnung von Tagespflegepersonen, die Kinder ab 3 Jahren betreuen. Der Landesanteil verdoppelt sich von bisher 50 Cent auf künftig einen Euro pro betreutem Kind und Stunde. Im neuen Haushalt 2023/24 stellt das Land dafür insgesamt 11,6 Millionen Euro zur Verfügung. Das hat der Landtag am Mittwoch (21.12.) beschlossen.
Dazu sagt Dorothea Wehinger, Sprecherin für frühkindliche Bildung der Fraktion Grüne:
„Gerade die Kindertagespflege bietet flexible Möglichkeiten für Eltern in Berufen mit wechselnden Arbeitszeiten außerhalb der Kita-Öffnungszeiten, zum Beispiel im Pflegebereich. Tagesmütter und –väter erbringen einen unverzichtbaren Beitrag zur Kinderbetreuung. Wir können und wollen es uns nicht leisten, dass Tagespflegepersonen abspringen, weil ihre Bezahlung nicht angemessen ist – im Gegenteil: Für ihr Engagement verdienen sie unsere volle Wertschätzung.“
Dem stimmt auch Christiane Staab, Sprecherin für frühkindliche Bildung der CDU-Fraktion, zu:
„Die Kindertagespflege hat mit Blick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und aufgrund der Möglichkeit, jeweils individuelle Betreuungszeiten zu vereinbaren, eine wichtige Bedeutung. Tagespflegepersonen bieten als verlässliche Bezugspersonen den Kindern sowohl für die individuelle Förderung als auch für das soziale Lernen einen besonderen Rahmen. Die Kindertagespflege ist daher auch Bestandteil des qualitativen und quantitativen Ausbaus des Systems der Kindertagesbetreuung. Wir sind den Tagesmüttern und Tagesvätern für ihre Arbeit sehr dankbar."
Bisher betrug die so genannte laufende Geldleistung der Kommunen für Tagespflegepersonen, die über-dreijährige Kinder betreuen, mindestens 5,50 Euro pro Kind und Stunde; daran beteiligte sich das Land mit 50 Cent. Zum 1. Januar 2023 wird die laufende Geldleistung um einen Euro auf 6,50 Euro erhöht. Von dieser Erhöhung übernimmt das Land 50 Cent und 50 Cent übernehmen die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Die Kommunalverbände in Baden-Württemberg – Landkreistag, Städtetag und Kommunalverband für Jugend und Soziales – haben ihren Mitgliedern bereits eine entsprechende Empfehlung gegeben.
Hintergrund: Kindertagespflege
Kindertagespflege umfasst Tagesmütter und -väter, die Kinder bei sich zu Hause oder auch in angemieteten Räumen betreuen und so genannte Kinderfrauen, die die Kinder einer Familie in deren Haushalt betreuen. Kindergarten, Hort oder Schulkindbetreuung gehören nicht dazu.
Das Land beteiligt sich an der laufenden Geldleistung für Tagespflegepersonen abhängig davon, ob diese Kinder unter drei Jahren oder über drei Jahren betreuen:
· Für Kinder über drei Jahren beteiligt sich das Land im Rahmen des Pakts für gute Bildung und Betreuung seit 2019 mit 50 Cent und ab 2023 mit einem Euro pro Kind und Stunde an den Ausgaben der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die laufende Geldleistung.
· Für Kinder unter drei Jahren trägt das Land seit 2014 unter Berücksichtigung der Bundesmittel zur Betriebskostenförderung 68 Prozent der Betriebsausgaben für die Kleinkindbetreuung.