Das Land zahlt 6.480.239 Euro an den Landkreis Karlsruhe für das vergangene Jahr 2020 zur Beteiligung an Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für Geflüchtete in Anschlussunterbringung aus.
In Baden-Württemberg besteht ein dreistufiges Aufnahmesystem für Geflüchtete: Nach der Erstaufnahme in landeseigenen Erstaufnahmeeinrichtungen folgt die vorläufige Unterbringung bei den unteren Aufnahmebehörden der Landratsämter und der Bürgermeisterämter der Stadtkreise. Als dritte Stufe schließt sich die kommunale Anschlussunterbringung bei den über 1.100 Städten und Gemeinden im Land an. Wie bereits 2018/2019 hat nun das Land jeweils 134 Millionen Euro freiwillig an alle baden-württembergischen Landkreise im Juni für diese Aufgabe überwiesen.
„Diese Freiwilligkeitsleistung des Landes haben wir erhöht und im Doppelhaushalt 2020/2021 340 Millionen Euro vorgesehen, das heißt 170 Millionen Euro statt 134 Millionen Euro pro Jahr. So sorgen wir gemeinsam dafür, dass Baden-Württemberg ein starkes, buntes und zukunftsfähiges Land bleibt!“