Im Oktober hatte ich Kultusministerin Susanne Eisenmann schriftlich angefragt, ob und unter welchen Bedingungen das Singen in Kindertageseinrichtungen momentan erlaubt ist.
Im Antwortschreiben der Kultusministerin heißt es, dass „ein gezieltes Singen im Raum und mit ausreichender Lüftung oder Stoßlüften nach 20 Minuten angesichts des aktuellen Wissensstandes als verantwortbar und möglich gilt, da Kinder auch beim Singen weniger Aerosole ausstoßen. Die pädagogischen Fachkräfte wiederum sind angehalten, beim Singen nicht in Richtung eines Kindes zu singen.“ Dieses Antwortschreiben haben Kindergärten in Rheinstetten vergangene Woche erhalten. Wie dem dazugehörigen Artikel in den BNN dazu heute zu entnehmen ist, prüfen diese Kindergärten nun, ob und wie Martinslieder gesunden werden und ein Laternenumzug in abgespeckter Form stattfinden könnte. Ich freue mich, mit meiner Anfrage an Ministerin Eisenmann hier zu einer Lösungsfindung beigetragen zu haben!